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   OVG Berlin, 16.12.2004 - 6 S 460.04   

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https://dejure.org/2004,20462
OVG Berlin, 16.12.2004 - 6 S 460.04 (https://dejure.org/2004,20462)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.12.2004 - 6 S 460.04 (https://dejure.org/2004,20462)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 6 S 460.04 (https://dejure.org/2004,20462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage so genannter zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse; Frage der Behandelbarkeit geltend gemachter psychischer Erkrankungen des Abschiebungsschutzsuchenden im Heimatland; Rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung; Anforderungen an die Geltendmachung einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; AuslG § 55 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2003 - 11 S 2622/02

    Abschiebungshindernis - Reiseunfähigkeit - Suizidgefahr

    Auszug aus OVG Berlin, 16.12.2004 - 6 S 460.04
    Es ist auch nicht erkennbar, dass die Antragstellerin zu 1. durch den Vorgang der Abschiebung selbst eine wesentliche und dauerhafte Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes erleiden wird, sodass die Frage nicht beantwortet zu werden braucht, ob im vorliegenden Zusammenhang ein sich aus Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebendes Abschiebungshindernis nicht überhaupt erst dann anzunehmen wäre, wenn schwerste Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit einschließlich der geistigen Unversehrtheit drohen (so OVG Hamburg, Beschluss vom 2. April 2003 - 3 Bs 439/02 - NordÖR 2003, 414; wesentliche Verschlechterung genügt: VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 11 S 2622/02 - InfAuslR 2003, 423).
  • OVG Hamburg, 02.04.2003 - 3 Bs 439/02

    AuslG 1990 § 53 Abs 6 gilt auch bei verfolgungsabhängigen Gefahren; Krankheit als

    Auszug aus OVG Berlin, 16.12.2004 - 6 S 460.04
    Es ist auch nicht erkennbar, dass die Antragstellerin zu 1. durch den Vorgang der Abschiebung selbst eine wesentliche und dauerhafte Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes erleiden wird, sodass die Frage nicht beantwortet zu werden braucht, ob im vorliegenden Zusammenhang ein sich aus Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebendes Abschiebungshindernis nicht überhaupt erst dann anzunehmen wäre, wenn schwerste Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit einschließlich der geistigen Unversehrtheit drohen (so OVG Hamburg, Beschluss vom 2. April 2003 - 3 Bs 439/02 - NordÖR 2003, 414; wesentliche Verschlechterung genügt: VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 11 S 2622/02 - InfAuslR 2003, 423).
  • VG Aachen, 02.12.2005 - 7 K 2700/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, vorübergehende Gründe, Ausreisehindernis, Krankheit,

    Das Risiko einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes bzw. eines Suizids im Falle einer Abschiebung muss, um zu einer akuten Reiseunfähigkeit führen zu können, ernsthaft und beachtlich sein, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Januar 2005 - 19 B 1929/04 - , vom 14. Dezember 2004 - 19 B 1473/04 -, und vom 27. April 2004 - 19 B 1433/02 - ferner VGH BW, Beschlüsse vom 10. Juli 2003 - 11 S 2622/02 -, InfAuslR 2003, 423, und vom 07. Mai 2001 - 1 S 389/01 -, InfAuslR 2001, 384; VG Sigmaringen, Beschluss vom 09. Oktober 2003 - 2 K 855/03 -, ; OVG Berlin, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 6 S 460.04 - ;.
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